Was ist eine Fatwa?
Fatwas (oder eigentlich im Plural: Fatawa) sind Rechtsgutachten islamischer
Gelehrter. Diese Gelehrten erläutern durch eine schriftliche Beurteilung
einer bestimmten Frage des islamischen Rechts ihre persönliche Einschätzung.
Fatwas werden in eigener Sache oder im Auftrag einer Institution oder eines
Herrschers erlassen. Wenn Sie mehr über Fatawas wissen möchten, lesen
Sie den Artikel der Islamwissenschaftlerin Dr. Christine Schirrmacher:
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24.10.2009
Sammlung von Rechtsgutachten prominenter muslimischer Gelehrter auf www.ajurry.com
Zitat ..."(Institut für Islamfragen, dh, 22.09.2009)
1. Fatwa des Stammgremiums für wissenschaftliche Forschungen und Rechtsgutachten Saudi-Arabiens unter der Leitung des ehemaligen offiziellen Staatsrechtsgutachters Saudi-Arabiens, Scheich Abdul-Aziz Ibn Baz [Scheich Ibn Baz war einer der höchsten Gelehrten und einflussreichsten Theologen des sunnitisch-wahhabitischen Islam, sowie einige Jahre vor seinem Tod 1999 Großmufti Saudi-Arabiens. Seine Fatawa und Verlautbarungen genießen aufgrund seiner herausragenden Stellung über seinen Tod hinaus in Teilen der muslimischen Gemeinschaft bis heute hohes Ansehen und werden vielfach als Wegweisung befolgt]
Rechtsgutachen-Nr.: 2393 (6. Frage)
Frage: "Darf ein muslimischer Gelehrter, der in Frankreich lebt, die französische Staatsangehörigkeit erwerben?"
Antwort: "Er darf die
Staatsangehörigkeit eines Landes der Ungläubigen nicht erwerben. Dies
würde [automatisch] bedeuten, dass er dessen System respektieren, seinen
Gesetzen gehorchen und ihnen [den Franzosen] folgen und sie lieb haben müsse.
Es ist bekannt, dass Frankreich - sei es die Regierung oder das Volk - ein ungläubiges
Land ist. Sie sind jedoch ein Muslim. Sie dürfen dessen [französische]
Staatsangehörigkeit nicht erwerben." ... Zitat Ende
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19.09.2009
Rechtsgutachten Nr.: 19886 vom 22.07.2004
Vom Rechtsgutachtergremium Ägyptens
(Institut für Islamfragen, dh,06.11.2008)
Frage: Wie beurteilt
der Islam den Bau von nichtmuslimischen Gebetshäusern in islamischen Ländern?
Antwort: "Imam Ahmad (bin Hanbal) und Abu Dawud überlieferten
Ibn Abbas Aussprüche des Propheten Muhammad: 'Es darf keine zwei [verschiedenen]
Gebetsrichtungen in einem Land geben. Und ein Muslim zahlt keinen Tribut'. Al-Shaukani
bezeichnete in "nail al-autar" die Überlieferer dieser Überlieferung
als glaubwürdige Männer."
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Christen haben in muslimischen Ländern nichts verloren oder eine erniedrigte Stellung
Von Dr. Sheich Safr Bin Abdur-Rahman al- Hawali
(Institut für Islamfragen, dh, 11.06.2007)
Frage: Wer siegen will, soll sich Christen und andere Gottlose nicht als Freunde nehmen [dies ist ein Hinweis auf Sure 5, 51]. Wie sollen wir (Muslime) mit Christen umgehen, die sich in muslimischen Ländern befinden?
Antwort: "Christen können in zwei Gruppen eingeordnet werden:...
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Fatwa zu der Frage, wie Koranverse bzw. eine ganze Sure von Allah aus dem Koran entfernt wurden
Das Prinzip der Entfernung von Koranversen erfolgt auf drei verschiedene Arten
Von dem ägyptischen, prominenten
muslimischen Gelehrten, Rechtsgutachter und Verkündiger des Islam, Muhammad
as-Sughbi
(Institut für Islamfragen, dh, 28.08.2009)
Zitat ..."Frage: "Wie kann es angehen, dass Verse aus dem Koran entfernt wurden?"
Antwort: "Das Prinzip
der Entfernung von Koranversen [arab. Naskh] erfolgt auf drei Arten:
1. Ein Koranvers samt seiner Rechtskraft wird [von Allah] aus dem Korantext
entfernt. Z. B. heißt es in der authentischen Überlieferungssammlung
[arab Hadith Sahih] von Imam Ahmad: 'Einer von den Weggefährten des Propheten
Muhammads, bzw. einige Männer haben einen Koranvers [von Muhammad persönlich]
auswendig gelernt.
Kommentar: Diese Frage zielt auf die unter muslimischen Korangelehrten unstrittige
Auffassung ab, dass bestimmte Verse oder sogar ganz Suren(abschnitte) des ursprünglich
geoffenbarten Korantextes heute nicht mehr im Koran enthalten sind..."
Zitat Ende
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Fatwa über die Frage, ob ein Muslim seine Frau zur Verschleierung zwingen darf
Erschienen am 22.12.1979
(Institut für Islamfragen, dh, 28.08.2008)
Vom Rechtsgutachtergremium Ägyptens/Scheich
Jad al-Haq Ali Jad al-Haq [u. a. ein ehemaliger Mufti [Rechtsgutachter] des
Staates Ägypten]
Frage: Zitat "Darf ein muslimischer Mann seiner Frau vorschreiben, den Schleier zu tragen?"
Antwort: "Allah sagt: 'Und sprich zu den gläubigen Frauen, dass sie ihre Blicke zu Boden schlagen und ihre Keuschheit wahren und ihren Schmuck nicht zur Schau tragen sollen - bis auf das, was davon sichtbar sein darf, und dass sie ihre Tücher um ihre Kleidungsausschnitte schlagen.' (Sure 24,31) ... In einem anderen Koranvers sagt Allah: 'O Prophet! Sprich zu deinen Frauen und deinen Töchtern und zu den Frauen der Gläubigen, sie sollen ihre Übergewänder reichlich über sich ziehen.'" (Sure 33,59). Aischa [eine der Frauen Muhammads] sagte: 'Asma', die Tochter von Abu Bakr, besuchte Allahs Propheten. Sie hatte dünne Kleidung an. Allahs Prophet wandte sich ab von ihr und sagte zu ihr: Oh Asma', wenn die Frau ihre Periode bekommt, darf nichts mehr von ihr zu sehen sein außer diesen [Körperteilen]; er zeigte auf sein Hände und sein Gesicht' ... Anhand solcher Lehren ist klar, dass Frauen sich verschleiern müssen...." Zitat Ende
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Kategorie: Fatawa (Rechtsgutachten)
17. April 2009, 09.22 Uhr
Fatwa zur Strafe für Beschimpfungen Muhammads
Selbst Reue wendet nicht das Todesurteil ab
Von dem muslimischen Geistlichen und Propagandisten Abu Bakr al-Hanbaly
(Institut für Islamfragen, dh, 17.04.2009)
Frage: Welche Bestrafung sieht das islamische Gesetz für die Beleidigung
Muhammads vor?
Antwort: In einem Videointerview mit dem ägyptischen Geistlichen Abu Bakr
al-Hanbaly erklärt dieser die Strafe für die Beschimpfung oder Beleidigung
Muhammads. Er sagte etwa: "Die [muslimischen] Schriftgelehrten sind sich
immer darüber einig gewesen, dass jemand, der den Propheten [Muhammad]
beschimpft, beleidigt, degradiert oder seine Religion in irgendeiner Weise schlecht
macht, getötet werden muss ... Wenn er Buße tut und Reue zeigt, wird
zwar seine Reue von Allah angenommen, er wird jedoch trotzdem getötet.
Ihm darf keine Besinnungszeit [arab. Istitaba] verliehen werden: er wird getötet,
ganz unabhängig davon, ob er seine Tat bereut und Buße tut oder nicht."
Quelle: www.youtube.com/watch?v=IfH4cXLNb30&feature=related
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| Kategorie: Fatawa (Rechtsgutachten) | 02. März 2009, 12.37 Uhr |
Erscheinungsdatum: 05. Juli 2001
Vom Rechtsgutachter Dr. Jusuf al-Qaradawi
(Institut für Islamfragen, dh, 02.03.2009)
Frage: Darf ein Muslim eine Jüdin oder Christin heiraten?
Antwort: "Um diese Frage genau zu beantworten, müssen wir erstens die Gruppen der Nicht-Muslimas aufzählen. Nichtmuslimas könnten sein:
Eine Polytheistin: Der Koran verbietet die Heirat mit ihr: 'Und heiratet keine Götzenanbeterinnen, ehe sie glauben.
Und eine gläubige Dienerin ist besser als eine Götzenanbeterin, mag sie euch auch noch so gut gefallen' (Sure 2,221): und: 'Und haltet nicht am Ehebund mit den ungläubigen Frauen fest' (Sure 60,10)...
Wer solche oder ähnliche Fragen hat, der besuche bitte folgende Webseite: http://www.islaminstitut.de/
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