09.11.11

Zwangsheirat unter Migranten

Nun berichtet sogar der "Spiegel" über das, was der größte Teil der Bürger in Europa schon seit Langem weiß.

Das Problemthema "Zwangsheirat", begünstígt durch das Patriachat im Islam, mutierte auch in Deutschland zu einem großen gesellschatspolitischem Thema.

Dazu schreibt der "Spiegel":

Zitat: "Studie des Familienministeriums

Tausende Migrantinnen werden jährlich zur Ehe gezwungen.

Die Zahlen sind alarmierend. Auf mehr als 3000 Mädchen und Frauen - meist aus muslimischen Familien - wurde in Deutschland innerhalb eines Jahres Zwang ausgeübt, eine Ehe einzugehen. Oft ist ihr Leben bedroht. Das ist das Ergebnis eines neuen umfangreichen Berichts. Unter den Betroffenen sind viele Minderjährige.

Berlin - Jeden Tag werden in Deutschland mehrere Frauen und Mädchen unter Androhung von Gewalt in eine Ehe gedrängt. Diese Zahlen gehen aus einer neuen Studie hervor, die Familienministerin Kristina Schröder (CDU) und die Integrationsbeauftragte Maria Böhmer (CDU) am Mittwoch vorstellen werden. Danach haben im Jahr 2008 3443 Frauen und Mädchen Hilfe bei Beratungsstellen gesucht, weil sie zwangsverheiratet wurden oder ihnen eine Zwangsehe drohte. Familienministerin Schröder gab Ergebnisse der Untersuchung bereits vorab in einem Gastbeitrag für die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" bekannt."

hier weiterlesen:  http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,796673,00.html

Was müssen sich Islamreferenten, die über diese tragischen Fakten und über das damit im Zusammenhang stehende Leid der jungen Frauen aufklären, alles von den Linksgrünen und Gutmenschen anhören? So langsam zeichnet sich auch in den MSM ab, dass sich die Wahrheit nicht dauerhaft verheimlichen lässt.

Im kausalen Zusammenhang mit den Zwangsverheiratungen stehen auch die ständig mehr werdenden "Ehrenmorde".

Je deutlischer sich die Gesellschaft gegen diesen anhaltenden Trend der Unterdrückung der frau im Islam stellt, desto größer ist die Chance den Betroffenen zu helfen.

Dazu siehe auch den nachfolgenden Artikel und die Links

 

26.05.2010

Zwangsverheiratung im Islam, ein aktuelles Thema

Über 60 Mio. Mädchen sind weltweit davon betroffen

Das ZDF widmete sich diesem Thema in der Sendung: 37° am 25.05.10

Ferner wurde eine Betroffene, Sabatina James von Markus Lanz zu ihrem Schicksal befragt.

http://37grad.zdf.de/ZDFde/inhalt/20/0,1872,8072564,00.html

Diese Video ist in der ZDF-Mediathek nicht mehr verfügbar.

schauen Sie bitte hier:

http://www.youtube.com/watch?v=y5bvqXgSKcA

http://www.youtube.com/watch?v=YlW-lzgiCcw&feature=related

http://www.youtube.com/watch?v=qkprJkmQPGY

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/hauptnavigation/startseite/#/beitrag/video/1046364/Zwangsheirat-unter-Strafe-stellen"

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/hauptnavigation/startseite/#/beitrag/video/1046376/Das-passiert-nur-dem-bösen-Mädchen"

 

 

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20.10.2009

Rückzug nach Morddrohungen!


Seyran Ates ist umstritten.

Nun hat die türkischstämmige Islamkritikerin ein neues Buch veröffentlicht, in dem sie für eine sexuelle Revolution im Islam plädiert. Nach mehreren Morddrohungen gab die Autorin am Montag ihren Rückzug aus der Öffentlichkeit bekannt.

Bild 1 von 2 Quelle: pro Seyran Ates im Jahr 2007. Wegen Morddrohungen zieht sie sich nun aus der Öffentlichkeit zurück.
Weil sie selbst und ihre Familie in unmittelbarer Gefahr schweben, zieht sich Seyran Ates laut "Deutschlandfunk" komplett aus der Öffentlichkeit zurück. Am 16. Oktober war ihr neues Buch "Der Islam braucht eine sexuelle Revolution" im Ullstein-Verlag erschienen. "Die Fragen, die sie aufwirft, werden durch brutale Drohungen nicht unterdrückt werden können", erklärte der Verlag nun.

Hier weiterlesen

Quelle. pro Medienmagazien http://www.pro-medienmagazin.de/buecher.html?&news[action]=detail&news[id]=2488

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VERKEHRTE WELT
Mobbing gegen kopftuchfreie Mädchen
So weit ist es inzwischen schon, klagt die Islamwissenschaftlerin Rita Breuer. Für sie ist die "Freiheit zum Kopftuch" längst zur Bedrohung für alle Mädchen geworden, die keines tragen.




Im Frühjahr 2008 begannen die türkischstämmigen, gut integrierten Eltern der 14-jährigen Aylin sich Sorgen zu machen. Das Mädchen hatte sich über Jahre völlig unbeschwert und altersgemäß entwickelt, besuchte eine Hauptschule in Rheinland-Pfalz und hatte zahlreiche türkische wie deutsche Freundinnen. Wie aus dem Nichts traten plötzlich Ängste auf, Appetitlosigkeit, ständige Kopfschmerzen, schließlich wollte Aylin nicht mehr zur Schule gehen. Die besorgten Eltern suchten ärztliche Hilfe und folgten dem Rat, mit dem Mädchen eine Kinder- und Jugendpsychotherapeutin aufzusuchen.

Nach mehreren intensiven Sitzungen mit Aylin bat die Therapeutin die Eltern zu einem Gespräch. Einen wirklichen Reim konnte auch sie sich auf das Störungsbild des sonst so aufgeschlossenen jungen Mädchens nicht machen. Wie nebenbei erwähnte Aylins Mutter dabei, dass die Zahl der Kopftuchträgerinnen an Aylins Schule stetig steige und ihre Tochter sich schon einmal über dumme Bemerkungen beklagt habe, die sie täglich zu hören bekam. Stil:

"Willst Du aussehen wie eine Deutsche?" Oder: "Das Kopftuch ist unsere Ehre – hast Du keine?" Und: "Deinen Eltern ist es wohl egal, wie über Dich geredet wird." Die darauf angesprochene Aylin kämpfte mit den Tränen und sagte schließlich: "Es wird immer schlimmer. Und seit ich neulich im Ramadan mein Schulbrot ausgepackt habe, ist es ganz aus. Die Kopftuch-Mädels mobben mich total." Das also war der Grund für die Schulmüdigkeit der 14-Jährigen...

Hier weiterlesen

Quelle: http://www.emma.de/mobbing_gegen_kopftuchfreie_maedchen_2009_5.html

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Was ist eine Fatwa?
Fatwas (oder eigentlich im Plural: Fatawa) sind Rechtsgutachten islamischer Gelehrter. Diese Gelehrten erläutern durch eine schriftliche Beurteilung einer bestimmten Frage des islamischen Rechts ihre persönliche Einschätzung. Fatwas werden in eigener Sache oder im Auftrag einer Institution oder eines Herrschers erlassen. Wenn Sie mehr über Fatawas wissen möchten, lesen Sie den Artikel der Islamwissenschaftlerin Dr. Christine Schirrmacher: Was ist eine Fatwa?
  Bitte klicken

Fatwa zu der Frage, ob das Beten ungültig wird, wenn ein Hase vor einem Betenden vorbei läuft

Es ist beim Beten darauf zu achten, dass möglichst niemand vor dem Betenden vorbei geht.

Von dem ehemaligen höchsten Rechtsgutachter Saudi-Arabiens, Scheich Abdul-Aziz Ibn Baz

(Institut für Islamfragen, dh, 24.07.2008)

Frage: "Wird das Beten ungültig, wenn ein Hase vor einem Betenden vorüber läuft?"

Antwort: "Wenn ein Hase, eine Ziege oder ein anderes Tier sich vor einem Betenden bewegen, bleibt das Gebet gültig. Die [muslimischen] Rechtsgelehrten sind sich darüber einig, dass nur drei Wesen das Gebet ungültig machen: Eine erwachsene Frau, [von allem] ein schwarzer Hund und ein Esel ."
"Allahs Prophet, Muhammad, hat gesagt: 'Das Beten eines Muslim wird ungültig, wenn nah vor ihm eine Frau , ein Esel oder ein schwarzer Hund vorbei gehen.' Man fragte Allahs Propheten: ‚Warum ausgerechnet ein schwarzer Hund; warum nicht ein brauner oder rötlicher?' Allahs Prophet antwortete: 'Der schwarze Hund ist ein Teufel'

[Kommentar: Diese Aussage Muhammad gilt als Überlieferung von höchster Glaubwürdigkeit, z. B. Sahih Muslim Nr. 789 und 790].
"Die richtige Meinung der [muslimischen] Schriftgelehrten besagt, dass nur eine Frau, ein Esel oder ein schwarzer Hund das Beten ungültig machen. Die übrigen Tiere, z. B. ein Hund , der nicht schwarz ist, ein anderes Tier wie eine Ziege, ein Hase, eine Katze, etc., machen das Gebet eines Muslims nicht ungültig. Es ist jedoch anzustreben, dass diese [anderen] Tiere ebenfalls nicht zu nah vor einem Betenden vorüber laufen dürfen."
"Wenn eines dieser [anderen] Tiere nah vor einem Betenden vorüber laufen, wird der Verdienst für das Gebet (arab. hasanat) [das der Gläubige durch die Erfüllung seines Pflichtgebetes bei Gott erwirbt] weniger, jedoch bleibt das Gebet gültig."
"Wenn ein Mann nah vor einem Betenden vorüber geht, bleibt das Gebet gültig. Jedoch wird der Verdienst [für das Gebet] weniger. Deshalb soll niemand vor einem Betenden vorüber gehen."
Quelle: www.binbaz.org.sa/mat/14345

Kommentar: In einem anderen Rechtsgutachten wurde Scheich Ibn Baz nach dem scheinbaren Widerspruch zwischen der o. g. Aussage Muhammads und einer Aussage Aischas gefragt. Aischa überliefert, dass Muhammad sein Gebet sprach, während sie dicht vor ihm lag [dies ist ebenfalls eine Überlieferung der höchsten Kategorie an Glaubwürdigkeit). Ibn Baz antwortete:
"Es besteht kein Widerspruch zwischen den beiden Überlieferungen. Dass sie [Aischa] sich liegend vor ihm [dem betenden Muhammad] befand, kann nicht als Vorübergehen gewertet werden."

Quelle: www.binbaz.org.sa/mat/4472

 

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Fatwa zu häufigem Schlagen der Ehefrauen

Schlagen ist erst das letzte Mittel, das gegen die Ehefrau eingesetzt werden darf



Von dem ehemaligen, offiziellen Rechtsgutachter Saudi-Arabiens Abdul-Aziz Ibn Baz

(Institut für Islamfragen, dh, 11.05.2009)

Frage: Wie ist häufiges Schlagen der Ehefrau islamisch zu bewerten?

Antwort: "Allahs Prophet beschrieb diejenigen, die ihre Ehefrauen schlagen als 'nicht die Besten unter euch'. Allah sagte: 'Geht gut mit ihnen um' (Sure 4,19). Die Ehefrau ohne Grund zu schlagen oder sie übertrieben zu schlagen, gehört nicht zum guten Umgang. Selbst wenn etwas [zwischen dem Ehemann und der Ehefrau] steht, soll der Ehemann sie mit guten Worten, guter Behandlung, dem Verlassen oder Ermahnung und Erinnerung behandeln. Das Schlagen ist das letzte Mittel [gegen die Ehefrau]."

"Wenn der Ehemann seine Ehefrau schlägt, soll er sie leicht schlagen, d. h. er darf ihr keine Knochen brechen, sie verletzen oder ihr Leben gefährden. Das Schlagen kann nur erlaubt werden, wenn die Ermahnung und das Verlassen nichts bewirkt haben. Allah hat gesagt: 'Und jene, deren Widerspenstigkeit ihr befürchtet: ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie!' (Sure 4, 34)"

"Der Ehemann soll seine Frau und Kinder freiwillig finanzieren. Falls er dies nicht tut, darf seine Ehefrau, was sie und ihre Kinder brauchen, von seinem Geld nehmen, selbst wenn er dies nicht weiß. Diese Lehre ist in den beiden ‚gesunden’ Überlieferungssammlungen von al-Bukhari und Muslim zu finden."

Quelle: www.binbaz.org.sa/mat/17159

Kategorie: Fatawa (Rechtsgutachten) 01. September 2009, 09.17 Uhr

Fatwa zu der Frage, ab welcher Entfernung das Gebet ungültig wird, wenn ein Esel, eine Frau oder ein schwarzer Hund vorüber geht?

Datum des Rechtsgutachtens: 27. Juni 2004

Von Scheich Muhammad bin Saleh al-Uthaimin, der u. a. Preisträger für seine Verdienste im "internationalen Dienst für den Islam" ist. [Ihm wurde der Preis aufgrund seines profunden Wissens über den Islam und seiner großen Verdienste für die Religion von König Faisal überreicht].

(Institut für Islamfragen, dh, 01.09.2009)

Frage: "Ab welcher Entfernung wird ein Gebet im Islam ungültig, wenn ein Esel, eine Frau oder ein schwarzer Hund an einem Betenden (Mann) vorüber geht?"

Antwort: "Drei [Wesen] machen das Beten ungültig. Dies sind der Esel, der schwarze Hund und die Frau. Dies steht in Sahih Muslim [einer authentischen Überlieferungssammlung]. Anhand dieser Aussage [Muhammads] können wir sagen: Wenn eines dieser drei Wesen vor einen Betenden vorüber geht, aber eine Trennung [z. B. eine Wand oder ein Vorhang] zwischen beiden besteht, bleibt das Gebet gültig, selbst wenn der Esel, der Hund oder die Frau in naher Entfernung an ihm vorbei geht. Also, das Gebet bleibt gültig, wenn eine Trennung diese [drei Wesen] von dem Betenden trennt.

Falls jedoch keine Trennung [zwischen diesen drei Wesen und dem Betenden] vorhanden ist, ist das Gebet ungültig. Also, wenn ein Esel vor ihm [den Betenden] vorüber geht, muss der Betende sein Gebet wiederholen. Wenn ein schwarzer Hund vor ihm vorüber läuft, muss er sein Gebet wiederholen. Ebenso, wenn eine erwachsene Frau vor ihm vorüber geht, muss er sein Gebet wiederholen. Einige Schriftgelehrte definieren diese Entfernung auf 1,5 m."

"Kurz gesagt: Wenn eine erwachsene Frau, ein Esel oder ein schwarzer Hund zwischen einem Betenden und einer Trennwand vorüber geht, wird sein Gebet ungültig und er muss es wiederholen. Das gleiche gilt, wenn diese drei Wesen in naher Entfernung vor ihm vorüber gehen. In diesem Fall muss er ebenfalls sein Gebet wiederholen."

Quelle: www.ibnothaimeen.com/all/noor/article_2280.shtml

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Neues aus der Welt der Christenverfolgung